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09.02.2008 - HarzKurier v. 7. Februar 2008 Übersicht | Drucken

Geheimnisverrat

Akteneinsicht gewähren

HarzKurier v. 7. Februar 2008 - Die Aussage des Justitiars Gero Geißlreiter, Miches Anzeige sei eine billige Retourkutsche, klingt wie ein Karnevalsbeitrag, über den nur geschmunzelt werden kann. Leider nutzte Prinz Bernhard der Erste mit seinem Gefolge dem Justitiar Gero Geißlreiter nicht die Bütt, sonder das Kreishaus. Sie erstatteten Strafanzeige wegen Verrats von Dienstgeheimnissen, die es nach Feststellung des Staatsanwalts nicht gab. Trotzdem halten beide den Verdacht weiter aufrecht, weil es nach irrelevanter Rechtsauffassung des Justitiars strafwürdiges Verhalten gegeben habe. Offensichtlich ist diese Rechtsauffassung und Verletzung der durch das Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte nur einem Kreistagsmitglied aufgefallen, nämlich Herbert Miche, ihm allein gebührt Hochachtung und Anerkennung der BIMO.
Es wäre besser, zur sachlichen Arbeit zurückzukehren und den Klägern der BIMO die durch das Bundesumwelt-Informationsgesetz zustehende Akteneinsicht zu geähren. Zu verbergen dürfte es ja nichts geben.
Marian Bittner, BIMO, Zorg

Herbert Miche, 09.02.2008, 18:20 Uhr
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