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Walkenrieder Rat beschloss rückwirkend neue Straßenausbausatzung für die Gemeinde. Rechtssicherheit geschaffen
Von Thorsten Berthold
Walkenried. „Die Bürger müssen es bezahlen, und wir brauchen rechtssichere Verhältnisse“ – so das Fazit von Walkenrieds Bürgermeister Herbert Miche (CDU) zum Ergebnis der jüngsten Sitzung des Rates der Kommune. Dieser hatte am Dienstagabend rückwirkend eine neue Straßenausbausatzung für die Gemeinde beschlossen. Der Landkreis Osterode hatte als Kommunalaufsicht per Anordnung die Kommune dazu aufgefordert. Der Beschluss erfolgte ohne Gegenstimme, Steffen Blau enthielt sich.
„Unsere bislang geltende Straßenausbausatzung war rechtswidrig und bereits im Jahr 2009 überholt“, erläuterte Bauamtsleiterin Anja Wagner. Nach Prüfung der Anordnung des Landkreises durch die Fachanwältin der Gemeinde, teile die Verwaltung die Meinung der Kommunalaufsicht und empfehle den rückwirkenden Beschluss einer neuen Satzung, sagte Wagner.
Übergangssatzung empfohlen
Allerdings, so die Bauamtsleiterin, habe die Juristin sich auch dafür ausgesprochen, eine Übergangssatzung zu schaffen. „Im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz ist festgelegt, dass bei einer neuen Satzung nicht der Großteil der Anlieger, die bezahlen müssen, schlechter gestellt werden darf. Würden wir die Mustersatzung des Landes übernehmen, würde dies beim Unterkloster passieren.“ Deshalb, so Wagner, sehe die neu ausgearbeitete Satzung vor, dass dieser Bereich noch nach der Regelung der alten Straßenausbausatzung abgerechnet werde. Die Anliegerbeteiligung bleibt dort bei 30 Prozent.
„Wir müssen die neue Satzung fassen, um nicht in eine Verjährung der Abrechnung zu geraten, die einen finanziellen Nachteil für die Kommune bedeutet“, betonte Miche. Gemeindedirektor Dieter Haberlandt warf ein, dass diese Regelung konträr zur Auffassung des Landkreises Osterode stehe. „Die Anwältin wirkt kompetent und es gibt unzählige Rechtsurteile in diesen Fällen. Sollte der Landkreis eine andere Auffassung haben, wird er sie uns schon mitteilen“, so der Bürgermeister weiter.
Steffen Blau kritisierte, dass die Verwaltung die Anwältin bereits im Juni oder Juli und nicht erst im August zu der Anordnung hätte befragen müssen. „Dann hätten wir vielleicht noch besser mit dem Landkreis verhandeln können.“
aktualisiert von Herbert Miche, 30.08.2013, 15:28 Uhr
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