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17.02.2021, 17:50 Uhr | Herbert Miche, 17.02.2021
Leserbrief
... zum Kommentar von Thorsten Berthold zum Bürgerentscheid im Harz Kurier v. 16.02.2021
Der Kommentar von Thorsten Berthold kann nicht unkommentiert bleiben und bedarf einer Richtigstellung.

Zunächst muss festgestellt werden, dass die Gemeinde Walkenried nur eine von vielen Kommunen in Niedersachsen bzw. Deutschland ist, deren Einnahmen nicht ausreichen, um die erforderlichen Ausgaben zu bestreiten.

Für diese finanzschwachen Kommunen hat der Gesetzgeber sogenannte Bedarfszuweisungen vorgesehen. Es handelt sich also nicht um ein Geschenk der Landesregierung, es ist eine vom Gesetzgeber gewollte Regelung. Somit besteht für die Gemeinde Walkenried und allen anderen finanzschwachen Kommunen ein Rechtsanspruch auf Bedarfszuweisungen.

 

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Nds. Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Ein Anteil von rund 6,6 v.H. der jeweiligen Bedarfszuweisung kann zudem zur Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten und Maßnahmen eingesetzt werden.

Insgesamt 25 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldetet Kommunen in Niedersachsen haben 2020 eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs über die Gewährung von Bedarfszuweisungen erhalten. Das hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, am 16.09.2020 in Hannover bekanntgegeben. Die Gesamtsumme der Bedarfszuweisungen beträgt für 2020 60,71 Mio. Euro. Die Gemeinde Walkenried erhält davon 670.000 Euro. Spitzenreiter sind die Städte Celle, Lüchow Dannenberg und Salzgitter mit jeweils 8.000.000 Euro, gefolgt von Uetze (4.930.000 Euro), Laatzen (4.450.000 Euro), Osterholz-Scharmbeck (3.040.000 Euro), Ilsede (2.740.00 Euro), Königslutter (1.970.000 Euro) usw.

Es ist auch nicht so, dass das Land Niedersachsen hier gönnerhaft oder großzügig mit seinen Kommunen verfährt. Das Land Niedersachsen profitiert wiederum vom sogenannten Länderfinanzausgleich. Das geht übrigens zurück bis zum Kaiserreich (1867) und hat sich über die Weimarer Republik bis heute (Bundesrepublik Deutschland) fortgesetzt. Beim Land wird das nur nicht Bedarfszuweisungen genannt, sondern Bundesergänzungszuweisungen.

Der Landkreis (hier Göttingen) ist da in einer relativ komfortablen Situation. Er holt sich sein Geld über die Kreisumlage von seinen Kommunen. Die Gemeinde Walkenried muss z.B. für 2021 voraussichtlich 2.182.600 Euro leisten.

Wir sitzen also alle im gleichen Boot!

Eine völlig verfehlte Steuer- und Förderpolitik sorgt dafür, dass den Kommunen das Geld ausgeht: Betriebe zahlen ihre Steuern woanders, Firmen wandern ein paar Kilometer weiter, weil dort Fördergelder winken.

Die Ursachen der finanziellen Probleme sind bekannt, werden aber nicht angegangen und in Diskussionen unter den Teppich gekehrt. Stattdessen wird eine Fusion als Allheilmittel und Lösung gepriesen.

Durch die immer höheren Anforderungen des Gesetzgebers (u. a. Ausbau der Kindergärten, Digitalisierung, Änderung des Umsatzsteuergesetzes) führt dies u. a. zu hohen Aufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen sowie bei den Personalkosten. Jedoch können im gleichen Zuge nicht die erforderlichen finanziellen Mittel durch die Gemeinde Walkenried generiert werden.

Somit sind die Ausführungen des Herrn Berthold: „Darauf zu hoffen, dass irgendjemand anders die Gelder gibt, die man selber benötigt, kann nicht funktionieren. Das wäre in etwa so, wie ein Auto zu kaufen und die Rechnung jemanden anders zu schicken.“ von großer Unkenntnis geprägt und völlig unangebracht.

 

Herbert Miche

aktualisiert von Herbert Miche, 22.02.2021, 16:56 Uhr


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