Diese Webseite verwendet Cookies, die notwendig sind, um die Webseite zu nutzen. Weiterhin verwenden wir Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern (Website-Optmierung). Für die Verwendung bestimmter Dienste, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch notwendige Cookies (Übersicht) Die notwendigen Cookies werden allein für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Webseite benötigt.
Javascipt Dieser Cookie (PHPSESSION) wird gesetzt, ob zu prüfen, ob Cookies generell verwendet werden können und speichert dies in einer eindeutigen ID.
Cookie-Verwaltung Diese Cookies ("cookiehinweis1","cookiedritt") speichert Ihre gewählte Einstellungen zum Cookie-Management.
Cookies von Drittanbietern (Hinweis) Derzeit verzichten wir auf Scripte von Drittanbietern auf der Webseite.
Stabilisierungshilfe für die Samtgemeinde Walkenried in Aussicht gestellt Wie geht es jetzt weiter?
Das Land Niedersachsen hat der Samtgemeinde Walkenried eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,2 Mio. EUR in Aussicht gestellt.
Dazu hat mit Vertretern des Ministeriums (MI) und des Landkreise Osterode am 30.07.2015 ein Gespräch stattgefunden.
Das MI informierte offiziell über die Modalitäten der Stabilisierungshilfen, insbesondere über die Hintergründe der Stabilisierungshilfen und der maximalen Höhe der Entschuldungshilfe. Außerdem wurden die Voraussetzungen zur Bewilligung der Hilfen genannt.
Neben der in Aussicht gestellten Stabilisierungshilfe in Höhe von 10,2 Mio. EUR wurden auch Bedarfszuweisungen für die Jahre 2015 und 2016 in Aussicht gestellt.
Gefordert wir in diesem Zusammenhang jedoch ein Konsolidierungsbeitrag (Haushaltsverbesserung) in einer bestimmten Größenordnung. Die durch das MI vorgegebene Zielsetzung im Rahmen des Finanzplanungszeitraumes muss bis 2018 umgesetzt werden.
Das MI stellte auch die Genehmigung einer Einheitsgemeinde in Aussicht.
Bitte haben sie Verständnis, dass ich an dieser Stelle keine Größenordnung in Bezug auf die erforderliche Haushaltsverbesserung nenne.
Bis zum Jahresende müssen dem MI entsprechende Maßnahmen vorgelegt werden. Sofern die vorgegebenen Bedingungen erfüllt werden, kann dann mit dem Land Niedersachsen ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.
Die Räte der Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinderat werden sich in Zusammenarbeit mit der Verwaltung mit den Bedingungen intensiv beschäftigen und die Machbarkeit prüfen.
Auf alle Fälle hat die Samtgemeinde Walkenried mit der in Aussicht gestellten Stabilisierungshilfe eine große Chance erhalten. Es gilt, diese Chance zu nutzen!
Ihr
Herbert Miche
(Bürgermeister)
aktualisiert von Herbert Miche, 11.08.2015, 14:55 Uhr
Datenschutzhinweis:
Die Speicherung Ihrer E-Mail Adresse für unseren Newsletter wird erst nach Ihrer expliziten Einwilligung auf der Folgeseite vorgenommen. Weitere Informationen zu unserem Newsletter finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.