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Das Verwaltungsgericht Göttingen entscheidet zu Gunsten des Osteroder Klägers
HarzKurier v. 19.12.2008 - Osterode (lp/red). Die Kalkulation der Abfallgebühren 2007 im Landkreis Osterode weist Fehler auf. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen am Mittwoch entschieden. Geklagt hatte ein Grundstückeigentümer aus Osterode, der sich gegen die Erhöhung seiner Abfallgebühren um rund 35 Prozent im Jahr 2007 wandte. Das Gericht führte aus, dass die Kosten der kreiseigenen Deponie Hattorf nicht vollständig in die Hausmüllgebührenkalkulation eingespeist werden dürften, weil die Deponie mittlerweile nicht mehr für alle Abfallarten genutzt werde. Außerdem zeige die bisherige Kalkulation nicht hinreichend auf, welche einzelnen Fixkosten die Grundgebühr bilden. Die Einnahmen der Grundgebühr in einer Höhe von rund 2,26 Millionen stehen den Fixkosten, laut Kalkulationsplan vom 20. November 2006 rund 2,07 Millionen gegenüber und weisen damit eine Differenz auf. Dem gesetzt nach ist es allerdings nicht rechtens, mit Grundgebühren auch die variablen Kosten zu decken. Somit hätte eine Gebührenerhöhung von weniger als 35 Prozent ausgereicht. Dagegen seien die durch die Havarie der MBA Deiderode entstandenen Mehrkosten, die dem Landkreis vom Abfallzweckverband Südniedersachsen in Rechnung gestellt wurden, zu Recht als Kostenposition in die Gebührenkalkulation aufgenommen worden; Gleiches gelte für die erhöhten Kosten wegen des Wegbrechens der Gewerbeabfall-Anlieferungen und der Reduzierung der Kostenträgermenge (Wahl des kleinstmöglichen Abfallbehälters durch den Gebührenpflichtigen). „Wie es nun weitergeht, werden wir nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden“, kommentierte Erster Kreisrat Gero Geißlreiter das Urteil. „Eine Option wird es sein, die Abfallgebühren 2007 und 2008 neu zu berechnen. Das ist zulässig, wenn die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen nicht weitergehend belastet wird als vorher. Auf jeden Fall muss auch die Abfallgebühr 2009 noch einmal durchgerechnet werden. Ob und in welchem Umfang sich die Gebühren für den einzelnen dann reduzieren oder erhöhen oder sie konstant bleiben, kann derzeit nicht gesagt werden.“
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