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04.02.2008 - HarzKurier v. 31. Januar 2008 Übersicht | Drucken

Geheimnisverrat

Strafbares Verhalten im Fall einer falschen Verdächtigung

HarzKurier v. 31. Januar 2008 - Dass die Verwaltung des Landkreises Osterode bereits bei der Anwendung ihres eigenen Satzungsrechts nicht immer richtig liegt, zeigen nicht zuletzt die ganz aktuellen Beispiele satzungswidrig erteilter, somit rechtswidriger und zwischenzeitlich von der Kreisverwaltung aufgehobener Abfallgebührenbescheide. Mit diesem Zustand hat sich offensichtlich selbst der Kreistag arrangiert. Es wäre sonst wohl kaum zu erklären, dass von den 42 von der BIMO angeschriebenen Kreistagsmitgliedern lediglich zwei geantwortet haben!? Auch ihr ganz individuelles Rechtsverständnis von der Verwaltungsgerichtsordnung hat die Kreisverwaltung bereits unter Beweis gestellt, indem sie den Klägern Akteneinsicht verweigert hat. Dieses "Rechtsverständnis" wurde allerdings umgehend vom Verwaltungsgericht Göttingen zurechtgerückt. Wen wundert es da, das die Kreisverwaltung "Informationen" für "geheimhaltungswürdig" erachtet, die, wie die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, öffentlich zugänglich waren!? Das es sich unter diesen Voraussetzungen nicht um "Verrat" handeln kann, dürfte selbst dem juristischen Laien einleuchten! Offensichtlich aber nicht dem Justitiar und ersten Kreisrat Geißlreiter. Laut "HarzKurier" hält er daran fest: Es habe (im Zusammenhang mit dem Geheimnisverrat") strafwürdiges Verhalten gegeben.
Um zu dieser "Erkenntnis" zu gelangen, bedarf es wohl einer "besonderen" juristischen Begabung! Um strafbares Verhalten handelt es sich indes allerdings eindeutig im Fall einer falschen Verdächtigung.
Damit dürfte die Kreisverwaltung wohl eine ganz neue juristische Dimension betreten haben. Spannend dürfte werden, wie die Staatsanwaltschaft damit umgehen wird. Vor Kreistagsmitglied Miche verbeuge ich mich!

Horst Nilges
Badenhause

Herbert Miche, 04.02.2008, 15:40 Uhr
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